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Fährt der Versicherungsnehmer beim rückwärtigen Ausparken aus einer Parklücke mit dem Zugfahrzeug gegen seinen eigenen sich quer stellenden Anhänger, so handelt es sich um einen nicht versicherten Betriebsschaden.
S.a. OLG Hamm VersR 1994, 342; LG Hanau VersR 1994, 1292. VersR 1995, 1044 ZfS 1996, 62 [...]