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OLG Stuttgart (4 Ss 33/97) | Datum: 29.01.1997
I. Durch das angefochtene Urteil wurde der Betroffene wegen vorsätzlicher Belästigung eines anderen Verkehrsteilnehmers zu der Geldbuße von 150,00 DM verurteilt. Zum Sachverhalt wird im angefochtenen Urteil folgendes [...]