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AG Minden (15 OWi 334/88) | Datum: 13.10.1988
zu LS 1; ebenso AG Minden DAR 1988, 283 = NJW 1988, 3278 ; AG Konstanz 8 OWi 80/88 zit. bei Hentschel DAR 1989, 91 Fußn 25; Hentschel DAR 1989. 91; Suhren NZV 88, 54; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 30. [...]
AG Minden (13 OWi 434/89) | Datum: 18.04.1989
»§ 25 a StVG bestimmt, daß dem Halter eines Kraftfahrzeugs die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen sind, wenn mit diesem Fahrzeug ein Halt- oder Parkverstoß begangen worden ist und der Führer des Fahrzeugs vor Eintritt [...]
AG Minden (15 OWi 33 Js 2020/88) | Datum: 18.11.1988
(c) »... Der Bußgeldkatalog sieht für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften eine Geldbuße von 400 DM und ein Fahrverbot von einem Monat vor. Dabei wird im [...]
AG Minden (15 OWi 334/88) | Datum: 14.04.1988
»... Die Verwaltungsbehörde [muß] die Ermittlungsmaßnahmen [i. S. des § 25 a Abs. 1 StVG ] zügig durchführen. Insbesondere muß der Halter des Kraftfahrzeugs möglichst früh zu der Frage, wer das Fahrzeug zur Tatzeit [...]