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KG (6 U 6362/83) | Datum: 25.09.1984
'Die Bekl. [Fahrzeugversicherer] hat gem. § 13 Nr. 1 AKB (a.F.) Entschädigung für die im Kofferraum angebracht gewesenen Bestandteile der Autotelefonanlage zu gewähren. ... Dem Kl. [VersNehmer] kann wegen der [...]