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OLG München (5 U 5630/93) | Datum: 17.05.1994
Gemäß § 543 Abs. 1 ZPO sieht der Senat von der Darstellung des Tatbestands ab. Die Berufung ist zulässig und zum Teil begründet. Dem Kläger steht als Ersatz für seine Mietwagenaufwendungen nur ein Betrag von 2.982 DM [...]