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OLG Köln (19 U 32/95) | Datum: 25.04.1997
Die zulässige Berufung des Beklagten hat ganz überwiegenden, die des Klägers hat keinen Erfolg. 1. Daß dem Kläger grundsätzlich ein Schmerzensgeldanspruch gemäß § 847 BGB und ein Schadensersatzanspruch gemäß §§ 833 [...]