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DM 8000,- sowie Feststellung des Ersatzes künftigen materiellen und immateriellen Schadens für 22jährige Verkäuferin aus Verkehrsunfall (Beifahrerin) wegen bimalleoläre Luxationsfraktur des rechten oberen Sprunggelenks, Schnittverletzung an der Stirn und Schürfwunden an der Hand. 11 Tage stationärer Aufenthalt mit Operation (Plattenosteosynthese, Spongiaplastik am Außengürtel, Zugurtungsosteosynthese am Innenknöchel). Weitere 6 Wochen Gipsruhigstellung. Eine weitere Operation nach einem Jahr zur Entfernung der Metallimplantate. Dauerhafte Aufsprengung der Bandhaft zwischen Schien- und Wadenbein mit hieraus resultierender Inkongruenz der Gelenke und voraussichtlicher Bildung einer Sekundärarthrose. Fußhebungs-Funktionsdefizit (rechter Fuß ist nur bis zur Rechtwinkelstellung anhebbar) mit Auswirkungen auf den Beruf. Orthopädisches Schuhwerk ist empfohlen. Einschränkung der früheren sportlichen Aktivitäten. Verbleibende, übliche Narben nach operativer Versorgung einer Luxationsfraktur am rechten Innen- und Außenknöchel, kosmetisch nicht wesentlich beeinträchtigend.
Vorinstanz: LG Kassel, - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 171/91 DfS Nr. 1994/46 [...]