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OLG Koblenz (14 W 94/90) | Datum: 20.02.1990
Die gemäß §§ 21 RPflG , 104 ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist unbegründet. Zu Recht hat das Landgericht die der Beklagten zu 2) für die Erstellung eines Auszugs aus den Ermittlungsakten entstandenen Kosten [...]