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Bei der Frage, ob die Kostenregelung des Vergleichs dem Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen entspricht, ist allein der rechtliche Maßstab des § 92 ZPO heranzuziehen. Eine beantragte und nicht im Vergleich eingegangene Zug-um-Zug-Leistung bleibt bei der Feststellung des maßgebenden Verhältnisses unberücksichtigt.
Vgl. dazu auch AG Peine VersR 1991, 1127. VersR 1993, 1224 [...]
1. In Baden-Württemberg ist ein sog. Leichenschmaus vor allem in ländlichen Gegenden üblich. 2. Zu den Beerdigungskosten zählen nicht die der ersten Jahresgrabaufmachung nachfolgenden Grabpflegekosten.
Siehe auch Theda, DAR 1985, 10 'Die Beerdigungskosten nach § 844 Abs. 1 BGB .' ZfS 1985, 181 [...]