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KG (12 U 357/02) | Datum: 03.06.2004
I. Die am 23. Dezember 2002 eingelegte und nach Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist um einen Monat mit einem am 20. Februar 2003 bei Gericht eingegangenen Schriftsatz begründete Berufung der Kläger richtet sich [...]