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A. Eine zum Schadenersatz verpflichtende Eigentumsverletzung liegt auch dann vor, wenn der bestimmungsgemäße Gebrauch einer Straßenbahn als Transportmittel durch einen die Straßenbahnschiene blockierenden Falschparker beeinträchtigt wird (hier 35 Minuten). B. Die Behinderung einer in Betrieb befindlichen Straßenbahn durch verbotswidriges Abstellen eines Lkw begründet jedenfalls bei einer Behinderungsgefahr von 35 Minuten einen Anspruch auf Schadenersatz, der auch auf Erstattung der Aufwendungen für den Einsatz von Hilfsfahrzeugen gerichtet sein kann.
NJW-RR 1992, 1439 NZV 1992, 450 VersR 1993, 1248 ZfS 1993, 4 r+s 1993, 258 [...]