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Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind dann Familienangehörige i. S. d. § 67 VVG, wenn sie im Zeitpunkt des Versicherungsfalls mit einem gemeinsamen Kind zusammengelebt haben, für dessen Unterhalt und Erziehung sie gemeinsam aufkommen.
s.a. LG Saarbrücken VersR 1995, 158 ; OLG Hamm VersR 1993, 1513. VersR 1997, 93 [...]