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1. Bei Verkauf eines nicht vollständig reparierten, möglicherweise verkehrsunsicheren Fahrzeugs ist der Käufer auf diesen Umstand hinzuweisen; anderenfalls liegt arglistige Täuschung über eine verkehrswesentliche Eigenschaft vor. 2. Die Schutzbedürfigkeit des Käufers entfällt nicht dadurch, daß er die Unfalleigenschaft des Fahrzeugs kennt. Denn der Käufer darf darauf vertrauen, daß zumindest die Verkehrssicherheit durch die Reparatur wiederhergestellt wird.
DAR 1996, 499 OLGReport-Hamm 1996, 244 VersR 1997, 1368 [...]
Eine Gemeinde ist zwar verpflichtet, die öffentlichen Verkehrsflächen, wozu nicht nur die Fahrbahnen, sondern auch Bankette, Bankette, Sicherheitsstreifen und Bepflanzung gehören, in einem dem Verkehrsbedürfnis entsprechenden möglichst gefahrlosen Zustand zu halten. Sie ist aber berechtigt, ihre Grünanlagen durch Aufstellen von Findlingen in Pflanzbeeten zu schützen. Das Aufstellen eines solchen Steines im Abstand von 10 cm von der Beeteinfassung ist nicht zu beanstanden.
s.a. OLG Düsseldorf VersR 1995, 537 . OLGReport-Hamm 1996, 79 VersR 1997, 718 r+s 1997, 15 [...]