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OLG München (3 U 5067/88) | Datum: 22.03.1989
I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 21. Juni 1988 aufgehoben. II. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 12 000.-- DM nebst 4% Zinsen [...]