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AG Essen (44 Gs 1816/08) | Datum: 26.08.2008
Beschluss Es wird festgestellt, dass die Anordnung der Blutentnahmen am 20.01.2008 rechtswidrig war. Es wird angeordnet, die Blutproben zu vernichten. Die Kosten des Verfahrens werden der Landeskasse auferlegt. Am [...]