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OLG Zweibrücken (1 Ss 219/89) | Datum: 15.02.1990
c. »Zutreffend geht die Strafkammer zunächst davon aus, daß der Angekl. seine Wartepflicht nach § 142 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht verletzt hat. Nachdem sich auf dem Parkplatz 15 bis 20 Minuten nach dem Unfall niemand [...]