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OLG Hamm (27 U 66/91) | Datum: 11.06.1991
Der am 05. Januar 1964 geborene Kläger hat über vorprozessual gezahlte 50.000,00 DM hinaus restliches Schmerzensgeld (Vorstellung weitere 150.000,00 DM) begehrt, weil er am 21. Juni 1983 gegen 17.15 Uhr als Beifahrer [...]