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1. Bei einer Straßenverschmutzung durch Kettenfahrzeuge der Bundeswehr ist eine Haftung aus § 7 StVG begründet 1). 2. Darüber hinaus besteht eine Haftung aber auch gemäß § 839 BGB, Art. 34 GG wegen Verschuldens für die Verletzung des § 41 StVO.
1) A.A.: OLG Stuttgart v. 11.02.1959, NJW 1959, 2065. NJW 1966, 1269 VersR 1966, 859 [...]