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OLG Nürnberg (2 U 766/92) | Datum: 25.06.1992
I. Die formell zulässige Berufung, §§ 511 ff ZPO , erweist sich im wesentlichen als begründet. Dem Kläger steht ein weiterer Betrag von DM 14.500,00 zu, weil er dadurch, daß er beim Abschluß des Kaufvertrages über das [...]