Sortieren nach
1. Dient die Abtretung des Anspruchs auf Erstattung der Mietwagenkosten nicht als Sicherheit, sondern dem Zweck, den Geschädigten von allen Risiken freizustellen, so liegt ein Verstoß gegen das Rechtberatungsgesetz vor. 2. Wird mit dem Unfallgeschädigten ein überhöhter Unfallersatztarif gegenüber ansonsten günstigen Normaltarifen vereinbart, so spricht dies gegen die Wirksamkeit des Mietvertrages.
s.a. AG Siegen SP 1996, 351, 352 mwH; AG Suhl SP 1996, 351, 352 mwH SP 1997, 291 [...]