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LG Kassel (1 S 216/95) | Datum: 21.09.1995
Der durch Gutachten geschätzte Reparaturaufwand für den erheblich beschädigten Wagen betrug 12.389 DM, der Wiederbeschaffungswert 9.800 DM. Der Kl. reparierte in Eigenregie mit einem Kostenaufwand von 9.520 DM. [...]