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SchlHOLG (9 U 134/94) | Datum: 28.06.1995
Die Berufung ist zulässig und teilweise begründet. Entgegen der Auffassung des Landgerichts kann die Betriebsgefahr des Rettungswagens nicht völlig hinter dem schuldhaften Verursachungsbeitrag des Klägers zurücktreten: [...]