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KG (12 U 5502/93) | Datum: 13.01.1994
Entgegen der Auffassung des Bekl. ist es rechtlich ohne Bedeutung, daß sich die Kl. kein Gebrauchtfahrzeug, sondern ein Neufahrzeug (VW Polo) angeschafft hat, dessen Preis mit Brutto 19294,01 DM um ca. 10 % höher lag [...]