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KG (3 Ws [B] 17/85) | Datum: 28.01.1985
'...Der Betroff. war als Führer des Polizeikraftwagens aufgrund des ihm erteilten dienstlichen Auftrags von den Vorschriften der StVO befreit, soweit dies zur Erfüllung seiner hoheitlichen Aufgaben dringend geboten war [...]