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KG (12 U 3774/85) | Datum: 03.02.1986
[Es] wird nicht verkannt, daß der erkennende Senat dem Geschädigten bisher im allgemeinen eine Wiederbeschaffungsfrist von 21 Tagen zugebilligt hat. ... Eine derartige, verhältnismäßig lange Frist kann jedoch dann für [...]