Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
LG Nürnberg-Fürth (2 S 1708/90) | Datum: 25.04.1990
c. »Der klägerische Pkw ist beim Umkippen des daneben abgestellten Kraftrades des Erstbekl. dadurch beschädigt worden, daß der geteerte Untergrund des Parkplatzes infolge der damaligen durch Sonneneinstrahlung [...]