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LG Bochum (9 S 71/94) | Datum: 10.09.1994
Für die Schadensberechnung ist hier zunächst davon auszugehen, daß das Fahrzeug des Kl. bei der Reparatur in der Mercedes-Benz-Niederlassung in D ordnungsgemäß, vollständig und vollwertig repariert worden ist. [...]