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OLG Köln (27 U 85/91) | Datum: 29.01.1992
»Eine Abrechnung auf der Basis fiktiver Reparaturkosten ist nach der ständ. Rechtspr. des BGH, von der abzuweichen kein Anlaß besteht, nur zulässig, wenn sich diese Kosten in der durch Abrechnung nach dem [...]