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OLG Oldenburg (2 U 245/87) | Datum: 10.02.1988
»... Das Fehlverhalten [des bekl. PKW-Fahrers] wiegt um so schwerer, als ca. 250 m vor der Unfallstelle ein Zeichen 136 zu § 40 StVO . (»Kinder«) aufgestellt war. Dieses Verkehrszeichen dient als Warnung und Hinweis [...]