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BayObLG (RReg 1 St 80/86) | Datum: 26.06.1986
(b) Zwar ist richtig, daß an Kreuzungen und Einmündungen grundsätzlich derjenige die Vorfahrt hat, der von rechts kommt (§ 8 Abs. 1 Satz 1 StVO ), sofern nicht die Vorfahrt durch Zeichen besonders geregelt ist (§ 8 [...]