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Auch beim Drillingsschrankengerät besteht grundsätzlich die Möglichkeit von Fehlmessungen, die dadurch verursacht werden können, daß die drei Lichtschranken durch jeweils andere - im gleichen Abstand voneinander befindliche - Fahrzeugteile durchbrochen werden, was zu einer geräteinternen nicht erkennbaren Verkürzung der Meßstrecke und damit zu einer Fehlberechnung der gefahrenen Geschwindigkeit führt.
S.a. Plöckl DAR 1992, 158; OLG Celle NZV 1992, 202 DAR 1992, 351 [...]