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LG Krefeld (22 StK 30/92) | Datum: 02.06.1992
Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten wegen fortgesetzter unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitgstrafe von 10 Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung und wegen [...]