Sortieren nach
1. Der Versicherer ist wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des auf Übermüdung zurückzuführenden Unfalls leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer trotz Anzeichen für eine Übermüdung die Fahrt fortgesetzt hat. 2. Im Deckungsprozeß können Angaben, die der Versicherungsnehmer gegenüber den aufnehmenden Polizeibeamten gemacht hat, auch dann gegen ihn verwertet werden, wenn eine Belehrung über sein Recht, keine Angaben zu machen, nicht erfolgt ist.
NZV 1998, 289 OLGReport-Zweibrücken 1998, 53 ZfS 1998, 341 [...]