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Ist streitig, ob es sich um einen fingierten Verkehrsunfall handelt, so sind die Kosten für die Aufbewahrung des PKW bis zur Rechtskraft des Urteils notwendig und erstattungsfähig, weil sich sonst der Eigentümer dem Vorwurf der Beweisvereitelung aussetzen würde.
JurBüro 1997, 260 SP 1997, 113 VersR 1997, 894 r+s 1997, 176 [...]
Soll dem Autoverkäufer im Wege der einstweiligen Verfügung auf Antrag des Käufers verboten werden, das Fahrzeug an einen Dritten zu übertragen, so bemißt sich der Streitwert nicht nach dem möglichen Veräußerungsgewinn des Käufers, sondern nach dem Wert des Pkw (einstweilige Verfügung = 1/3).
AGS 1994, 50 AnwBl 1994, 368 JurBüro 1994, 738 MDR 1994, 737 VRS 87, 113 VersR 1995, 75 [...]