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SchlHOLG (1 Ss OWi 55/86) | Datum: 01.04.1986
»Die Ausnahmegenehmigung (»Frei für landwirtschaftlichen Verkehr«) war für den Betroff. wirksam. Soweit die Verurteilung des Betroff. schon auf das Fehlen einer Ausnahmeerlaubnis gestützt und dieses Fehlen mit dem [...]