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OLG Oldenburg (Ss 163/90) | Datum: 09.05.1990
»... Dadurch, daß der Betroff. sein Fahrzeug in der O.-Straße in N. parkte und es dort außerhalb der durch die Zusatzschilder zum Verkehrszeichen 242 ausgewiesenen Zeiträume stehen ließ, hat er gegen die durch ein [...]