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KG (12 U 2476/75) | Datum: 01.03.1976
Der Kl. kann Ersatz des ihm entgangenen Gewinns von unstreitig täglich 133,84 DM nur ... für die Dauer von 31 Tagen verlangen. Der Kl. stellt selbst nicht in Abrede, daß die beschädigte Kraftdroschke innerhalb 31 Tagen [...]