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Der Versuch des Fahrzeugführers, während der Fahrt eine in den Fußraum des Kfz hinuntergefallene Tonbandkassette mit dem rechten Arm aufzuheben, begründet, wenn es dadurch zu einem Unfall kommt, jedenfalls bei unter den örtlichen Verhätlnissen überhöhten Geschwindigkeit den Vorwurf grober Fahrlässigkeit.
So auch LG Hannover v. 29.07.1983, VersR 1984, 359. VersR 1984, 528 ZfS 1984, 245 [...]