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LG Frankfurt/Main (2/1 S 233/83) | Datum: 07.12.1983
Ein Anspruch auf Ersatz von Mietwagenkosten setzt, ebenso wie der Anspruch auf Erstattung von Nutzungsausfall für ein unfallbeschädigtes Kfz, eine fühlbare Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeit voraus; erforderlich [...]