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Ein Auffahrunfall ist aufgrund allgemeiner Lebenserfahrung generell geeignet, ein HWS-Syndrom hervorzurufen. In diesem Fall ist von einer Ursächlichkeit zwischen Aufprall und HWS-Syndrom auszugehen, den der Schädiger durch einen geeigneten Gegenbeweis erschüttern kann.
LG Heidelberg (1 S 62/95) | Datum: 22.08.1996
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten
LG Heidelberg (2 O 199/03) | Datum: 23.11.2004
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