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OLG Stuttgart (4 U 5/77) | Datum: 06.04.1977
Auch wenn der Eigentümer entschlossen ist, das beschädigte und reparierte Fahrzeug nie zu verkaufen, sondern es weiterhin zu benützen, hat er das Risiko der erhöhten Schadensanfälligkeit, hat also - wie der BGH [BGHZ [...]