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Fährt der Betroffene unter Mißachtung des Rotlichts in den Kreuzungsbereich ein, nachdem er zunächst vor der Rotlicht zeigenden Signalanlage angehalten und dann infolge einer auf einem Wahrnehmungsfehler beruhenden Unachtsamkeit langsam in die Kreuzung eingefahren ist, so rechtfertigen die außergewöhnlichen Umstände der Tat nicht die Verhängung eines Fahrverbots.
NJW 1994, 1810 (Ls) NJW 1994, 1810 NZV 1994, 161 VRS 86, 471 [...]
»Soll die Identität des Betroffenen mit dem Kraftfahrzeugführer, dem eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen wird, ausschließlich anhand eines Radarfotos nachgewiesen werden, so muß der Tatrichter in den Urteilsgründen Angaben über die übereinstimmenden charakteristischen Identifizierungsmerkmale machen.« Ähnlich OLG Frankfurt (Beschluß Ä 2 Ws (B) 307/87 OWiG - v. 19. 1. 88, in DAR 1988 Heft 4 S. 139).
DRsp IV(456)140e NJW 1987, 2884 VRS 73, 138 VerkMitt 1987, 88 [...]