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LG Bochum (6 O 515/92) | Datum: 06.01.1992
Die Höhe der Nutzungsentschädigung bemißt die ständige Rechtsprechung nach der Tabelle von Sanden und Danner. Grundlage der Berechnung des Entscheidungssatzes ist der Mietpreis eines gleichwertigen Kfz, bereinigt um [...]