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AG Köln (266 C 711/86) | Datum: 06.03.1987
Die Einholung des Sachverständigengutachtens war hier insgesamt zu zweckentsprechender Rechtsverfolgung »notwendig« (§ 91 ZPO ) und damit i.S. von § 249 Satz 2 BGB »erforderlich«, so daß die Bekl. auch die [...]