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LG Dortmund (21 O 323/06) | Datum: 23.02.2007
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.07.2005 und weitere 820, 15 Euro nebst Zinsen aus [...]