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LG Schwerin (6 S 141/93) | Datum: 06.05.1994
Statt nach veranschlagter Reparaturdauer von 7 Tagen war das Unfallfahrzeug dem Kl. erst nach 40 Tagen repariert übergeben worden. Die Werkstatt hatte diese Verzögerung auf fehlende Ersatzteile und begrenzte [...]