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»Soll mit der Revision die unterbliebene Ladung des Verteidigers gerügt werden, handelt es sich um eine Verfahrensrüge, zu deren Zulässigkeit nicht nur dargelegt werden muß, daß die Ladung des Verteidigers unterblieben, sondern auch, daß die Wahl des Verteidigers dem Gericht rechtzeitig mitgeteilt worden ist.«
DAR 1998, 323 DAR 1998, 323 (Ls) StV 1999, 194 StraFo 1998, 235 wistra 1998, 238 [...]
»Die Feststellung einer BAK von 1,96 o/oo in einer 52 Minuten nach der Tatzeit entnommenen Blutprobe gibt dem Tatrichter Anlaß, die Frage einer verminderten Schuldfähigkeit zu erörtern und die BAK zur Tatzeit durch Rückrechnung - ggf. nach sachverständiger Beratung - festzustellen.«
NZV 1998, 510 StraFo 1998, 387 VRS 96, 19 ZfS 1999, 172 [...]