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BayObLG (1 ObOWi 422/83) | Datum: 27.04.1984
'...Nach § 18 Abs. 11 Satz 1 StVO ist die Ausfahrt von Autobahnen nur an Stellen erlaubt, die durch die Ausfahrttafel (Zeichen 332) und durch das Pfeilschild (Zeichen 333) oder durch eines dieser Zeichen gekennzeichnet [...]