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AG Viechtach (7 II OWi 29/06) | Datum: 18.01.2006
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist gemäß §§ 108 Abs. 1 Nr. 2 , 62 OWiG zulässig. Insbesondere ist die zweiwöchige Frist des § 108 Abs. 1 S. 2 OWiG eingehalten. Die Abrechnung der Mittelgebühren ist vorliegend [...]