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OLG Saarbrücken (3 U 103/84) | Datum: 16.05.1986
»... Hinsichtlich der mit der Körperverletzung zusammenhängenden Schäden muß sich die Mithaftungsquote .. wesentlich erhöhen, da der Kl. zur Unfallzeit unstreitig unter Verstoß gegen § 21a StVO nicht angegurtet war und [...]